Grundrechte und Verwaltungszwang im Ausbildungsberuf zur Verwaltungsfachangestellte / zum Verwaltungsfachangestellten kompetenzorientiert unterrichten

Veranstaltungs-Nr.: 23L2050009

Inhalt

Grundrechte als werteorientierende Regelungen sind die Basis allen Verwaltungshandelns. Wenngleich die Grundrechte von geringerer Relevanz für die perspektivischen Aufgaben der Auszubildenden in der öffentlichen Verwaltung sind, ist eine fundierte Kenntnis für ihr generelles berufliches Handeln notwendig.
Im ersten Teil der Veranstaltung werden die Grundrechte im Überblick mit folgenden Inhalten betrachtet:

1. Bindung und Relevanz der Grundrechte für das Verwaltungshandeln

2. Einteilung der Grundrechte nach Funktion
(Freiheits-, Gleichheits- und Abwehrrechte)

3. Aufbau eines Grundrechteartikels als Schlüsselqualifikation für Grundrechtsfallbearbeitungen

4. Artikel Grundrechte in genauerer Betrachtung
4.1. Artikel 2 Absatz 1 GG -Allgemeine Handlungsfreiheit
4.2. Artikel 3 Absatz 1 GG -Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz

Diese beiden Artikel werden wegen ihrer besonderen Bedeutung als allgemeine Freiheits- und Gleichheitsrechte ausgewählt und stehen exemplarisch für die Arbeit mit Grundrechten. Hierzu werden reflektierend die Ideen und Anregungen in konkrete Fallbeispiele und weitere Unterrichtsmaterialien gemeinsam umgesetzt.

Im zweiten Teil der Veranstaltung wird die Durchsetzbarkeit von Verwaltungsakten thematisiert. Der Verwaltungszwang dient der Durchsetzung belastender Verwaltungsakte und ist insofern durch die Mitarbeitenden der öffentlichen Verwaltung häufig anzuwenden. Daher sind zur Anwendungssicherheit der Handelnden gründliche Kenntnisse des Verwaltungszwangs erforderlich.
Der Verwaltungszwang ist in den Bundesländern durch unterschiedliche Rechtsquellen geregelt. Inhaltlich sind die Regelungen überwiegend identisch. Die Rechtsgrundlagen werden vor ihrer inhaltlichen Betrachtung daher zunächst in einer Synopse benannt.
Mit Ersatzvornahme, Zwangsgeld und unmittelbarem Zwang werden die drei Zwangsmittel mit genereller Bedeutung für den Verwaltungszwang betrachtet.
Inhalte der Veranstaltung
1. Androhung des Verwaltungszwangs
2. Voraussetzungen für die materielle Zulässigkeit des Verwaltungszwangs
3. Die Zwangsmittel
3.1. Ersatzvornahme
3.2. Zwangsgeld
3.3. Unmittelbarer Zwang
Hieraus werden Fallbeispiele und Musterlösungen abgeleitet und in praktische Unterrichtsmaterialien überführt. Diese werden im Anschluss von den Teilnehmenden evaluiert.
Die Veranstaltung richtet sich an Fachlehrerinnen und Fachlehrer im Ausbildungsberuf zur Verwaltungsfachangestellte/ zum Verwaltungsfachangestellten.

Allgemeine Informationen

Weitere Hinweise

Diese Veranstaltung findet entsprechend der Kooperationsvereinbarung der Landesinstitute der neuen Bundesländer statt. Mit der Anmeldung erklären sich die Lehrkräfte einverstanden, dass personenbezogene Daten (Name, Vorname, Mailadresse, Adresse, Schule) dem ausführendem Landesinstitut übergeben werden. Die Daten werden sechs Monate nach der Veranstaltung dort gelöscht. Diese Einverständniserklärung kann widerrufen werden. Das führt jedoch dazu, dass die Lehrkräfte vom ausführenden Landesinstitut keine Nachrichten zu der Veranstaltung erhalten können.


Aktualisiert am 29.04.2024