Nachweis der Rettungsfähigkeit für das Schulschwimmen

Veranstaltungs-Nr.: 24F1700901

Inhalt

Gemäß Schwimmerlass sind Lehrkräfte, die Schwimmen unterrichten, verpflichtet, alle drei Jahre ihre Rettungsfähigkeit gemäß den Bedingungen des Rettungsschwimmabzeichens Bronze nachzuweisen. In der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder Silber zu aktualisieren.

Allgemeine Informationen

Weitere Hinweise

Bitte vorhandene Rettungsschwimmerzeugnisse und aktuelle DRK-Nachweise mitbringen Der Eintritt wird über Reisekosten erstattet 10 € Prüfungsgebühr sind selbst zu tragen.


Aktualisiert am 29.11.2024